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FSV

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3 Vereinsmitglieder sind im Schiedsrichteraussschuß des Fußballkreises Havelland-Mitte tätig .
Sie zählen nicht zu den aktiven Schiedsrichtern.

 Name  
 Frank - Michael Schwarz  Vorsitzender des Schiedsrichterausschusses
 Werner Sattler
 Organisationsleiter / Schiedsrichterbeauftragter des Vereins
 Günter Koch  Ehrenmitglied des Schiedsrichterausschusses
 
 Unsere aktiven Schiedsrichter sind:

 Name  Liga
Marcel Engemann  Kreisliga
Rene Schmollack  Nachwuchs-Stadtklasse
Luciano Ansohn 2.Kreisklasse
Marius Amfalder
 Kreisliga
Clemens von Blankenburg  1. Kreisklasse
Sascha Rosenkranz Nachwuchs-3.Kreisklasse

Wir suchen noch weitere Schiedsrichter!
(bei Interesse bitte bei J. Kunath unter 0173 - 911 85 63 melden)
 
Tag             Datum         Uhrzeit      Partie                                                                               Schiedsrichter
Sonntag      6.12.           13 Uhr       Fortuna Babelsberg II - Werderaner FC II                Marius Amfalder
Samstag    5.12.            9 Uhr         SV Rehbrücke - Glindow (C-Jugend)                        Rene Schmollack
Samstag    5.12.                               Töplitz - Eintracht 90 Babelsberg                               Clemens von Blankenburg


Nächster Lehrgang:
Für Schiri-Anfänger findet Januar in Zeestow statt.

„§ 26
Meldung von Schiedsrichtern

(1)    Jeder Verein hat bei der Meldung seiner Herren-, Frauen- sowie A-Juniorenmannschaft im Pflichtspielbetrieb mindestens die gleiche Zahl einsatzfähiger Schiedsrichter zu melden. Für die Altherrenmannschaften sind die Kreisvorstände ermächtigt, eigene Festlegungen zu treffen.

(2)    Als einsatzfähiger Schiedsrichter gilt, wer im Besitz eines DFB-Schiedsrichterausweises ist und regelmäßig, mindestens aber zweimal im Monat, ansetzungsbereit ist. Ausgebildete Jugendschiedsrichter werden anerkannt.

(3)    Meldet der Verein mehr Herren- Frauen-, sowie A-Juniorenmannschaften im Spielbetrieb als Schiedsrichter, so werden gegen den Verein Sanktionen nach der RuVO Anhang Nr. 3 verhängt.“

Anhang Nr. 3
Sanktionen bei Nichtmeldung einsatzfähiger Schiedsrichter
1. Bei Vergehen gegen SpO § 26 können gegen Vereine als Sanktionen verhängt werden:
a) Geldstrafen
b) Punktabspruch
c) Rückstufung von Mannschaften

2. Als Mindeststrafen sind anzuwenden:
   1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr
a) Geldstrafen in EURO je Schiedsrichter  100 Euro
 150 Euro
 200 Euro
 250 Euro
b) Punktabspruch  -  3 6
 -
c) Rückstufung von Mannschaften  - -
-
x

 
3. Die vorgesehenen Sanktionen können auch nebeneinander festgelegt werden.

4. Verhängte Geldstrafen stehen dem jeweiligen Fußballkreis zu.

5. Erfüllt ein Verein zwischenzeitlich seine Verpflichtungen für mindestens  zwei Spieljahre, so gelten im Wiederholungsfalle die für Vergehen im 1. Jahr festgelegten Sanktionen.
 

 

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