Ab heute gelten neue Bestimmungen für das Betreten und Verhalten auf Sportanlagen.

Zutritt zum Sportgelände haben demnach nur noch nachweislich Geimpfte und Genesene, sowie Kinder unter 12 Jahren. Außerdem haben mit einem auf sie ausgestellten tagesaktuellen negativen Testnachweis Zutritt: • Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr• Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil […]